Impressum & Datenschutzerklärung
Impressum
Die Webseite wurde vom
OKLAB
erstellt.
OK Lab Köln,
Hackländerstraße 2,
50825 Köln,
contact(at)OpenDEMData.info
Datenschutzerklärung
Hosting
Unser Hoster erhebt in sog. Logfiles folgende Daten, die Ihr
Browser übermittelt:
IP-Adresse, die Adresse der vorher besuchten Website
(Referer Anfrage-Header)
Datum und Uhrzeit der Anfrage
Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time
Inhalt der Anforderung
HTTP-Statuscode
übertragene Datenmenge
Website, von der die Anforderung kommt
Informationen zu Browser und Betriebssystem
Das ist erforderlich, um unsere Website anzuzeigen und die
Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Dies entspricht
unserem berechtigten Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S.
1 lit. f DSGVO.
Es erfolgt kein Tracking und wir haben auf diese Daten
keinen direkten Zugriff, sondern erhalten lediglich eine
anonymisierte, statistische Zusammenfassung. Diese
beinhaltet die Adresse der vorher besuchten Seite, die
Häufigkeit der jeweils aufgerufenen Seiten und die Anzahl
eindeutiger Besucher. Diese Daten führen wir nicht mit
anderen Daten zusammen.
Wir setzen für die Zurverfügungstellung unserer Website
folgenden Hoster ein:
GitHub Inc.
88 Colin P Kelly Jr St
San Francisco, CA 94107
United States
Dieser ist Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten. Dies
entspricht unserem berechtigten Interesse im Sinne des Art.
6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO, selbst keinen Server in unseren
Räumlichkeiten vorhalten zu müssen. Serverstandort ist USA.
Weitere Informationen zu Widerspruchs- und
Beseitigungsmöglichkeiten gegenüber GitHub finden Sie unter:
https://docs.github.com/en/free-pro-team@latest/github/site-policy/github-privacy-statement#github-pages
Sie haben das Recht der Verarbeitung zu widersprechen.
Ob der Widerspruch erfolgreich ist, ist im Rahmen einer
Interessenabwägung zu ermitteln.
Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung
entfällt.
Die Verarbeitung der unter diesem Abschnitt angegebenen
Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben.
Die Funktionsfähigkeit der Website ist ohne die Verarbeitung
nicht gewährleistet.
GitHub hat Compliance-Maßnahmen für internationale
Datenübermittlungen umgesetzt. Diese gelten für alle
weltweiten Aktivitäten, bei denen GitHub personenbezogene
Daten von natürlichen Personen in der EU verarbeitet. Diese
Maßnahmen basieren auf den EU-Standardvertragsklauseln
(SCCs). Weitere Informationen finden Sie unter:
https://docs.github.com/en/free-pro-team@latest/github/site-policy/github-data-protection-addendum#attachment-1–the-standard-contractual-clauses-processors
Rechtliche Hinweise
Grundsätzlich ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem
Hoster abzuschließen. Das bayerische Landesamt für
Datenschutzaufsicht hat für das Hosting rein statischer
Websites eine Ausnahme gemacht. Für den Fall, dass die
Webseite der Selbstdarstellung dient, z.B. von Vereinen oder
Kleinunternehmen, keine personenbezogenen Daten an den
Betreiber fließen und kein Tracking stattfindet, liegt keine
Auftragsverarbeitung vor. Weiter heißt es: „Die Tatsache,
dass auch beim Hosting von statischen Webseiten zwangsläufig
IP-Adressen, d.h. personenbezogene Daten, verarbeitet werden
müssen, führt nicht zur Annahme einer Auftragsverarbeitung.
Das wäre nicht sachgerecht. Die (kurzfristige)
IP-Adressenspeicherung ist vielmehr noch der
TK-Zugangsvermittlung des Website-Hosters nach dem TKG
zuzurechnen und dient in erster Linie Sicherheitszwecken des
Hosters.“
(https://www.lda.bayern.de/media/veroeffentlichungen/FAQ_Hosting_keine_Auftragsverarbeitung.pdf)
Wir gehen davon aus, dass diese Ausnahme auf GitHub Pages
anzuwenden ist.
Daten
Daten im Sinne von Informationen und Fakten sind
keine urheberrechtlich geschützten Werke, siehe
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
(Urheberrechtsgesetz) - § 2 Geschützte Werke.
Im Unterschied zu Werken (Texte, Software, Fotos, etc.)
fehlt hier die persönliche geistige Schöpfung.
Beispiel Daten im JSON Format: {"Temperatur [°C]" :
10.1}
Daten können jedoch auch anderen Schutzrechten
unterliegen:
Sind die Daten frei von diesen genannten
Schutzrechten Dritter? Bei einer Unsicherheit
ist dies in jedem Fall vorab zu prüfen!
Datensätze
Daten liegen in vielen Fällen in Datensätzen vor, bei
denen es mehrere Felder zu einem Objekt gibt.
Beispiel Datensatz im JSON Format:
{"ID" : 1255858,
"Temperatur [°C]" : 10.1,
"Zeitstempel" :
"2021-08-01T12:00:00+01:00",
"Bemerkung" : "Northeast toward the garden. A
little sensor measures the actual data."}
Oft werden Daten im Datensatz angereichert mit
Werken, wie z.B. Texten, Bildern oder
Diagrammen.
Die Bemerkung im Beispieldatensatz wäre ein solches Werk
(wie Ihr merkt, kommt es hier nicht auf die Qualität
an).
Ausgenommen hiervon sind rein technische Beschreibungen.
Ist dies bei dem Datensatz der Fall?
Sammlungen von Daten - Datenbanken
Daten liegen zumeist in strukturierten Sammlungen vor,
den Datenbanken.
Beispiel im JSON Format:
[{ "Durchschnittstemperatur [°C]" : 8.5, "Luftdruck
[hPa]" : 1000.4, "Datum" : "16.01.2020"},
{ "Durchschnittstemperatur [°C]" : 8.8, "Luftdruck
[hPa]" : 1000.8, "Datum" : "17.01.2020"}]
Bei einer Datenbank handelt sich um eine Sammlung mit
einer einfachen systematischen Anordnung (chronologisch,
alphabetisch oder numerisch), oder mittels
Standardformaten (z.B. GeoJson) oder auf Basis
definierter Vorschriften.
Die Ersteller*innen der Datenbank können sich
optional (!) auf
§ 87 a ff. UrhG - Schutz des
Datenbankherstellers
berufen.
Hier handelt es sich um ein
Sui-generis-Schutzrecht für Datenbanken. Da eigentlich keine
geistige Schöpfung vorliegt, und das Ganze nicht so
recht in das Urheberrecht passt, wurde sich hier mit
einem einzigartigen Recht geholfen.
Voraussetzung ist, dass eine wesentliche Investition
vorliegt, wobei die Schwelle hier sehr niedrig ist.
Interessant ist, dass dann unwesentliche Teile einer
Datenbank durch Dritte frei genutzt werden können.
Auch hier ist die Definition wieder herrlich
schwammig, aber die Jurist*innen wollen ja auch noch
etwas zu tun haben.
Das Leistungsschutzrecht erlischt schon 15 Jahre
nach der Veröffentlichung der Datenbank. Zum
Vergleich dazu erlischt das Urheberrecht erst 70
Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Liegen die Daten in einer Datenbank vor?
Sammlungen von Daten - Datenbankwerke
Eine besondere Form einer strukturierten Sammlungen ist
ein Datenbankwerk.
Bei einem Datenbankwerk handelt es sich um eine
systematische Sammlung von Daten jenseits einer
einfachen Anordnung.
Beispiel BGH Urteil:
Gedichttitelliste
Beispiel im JSON Format: [{"Titel" : "Titel1",
"Autor*in" : "Autor*in1"}, ...]
Hier greift dann wieder das Urheberrecht, da im Falle
des Beispieles die Auswahl eine eigene geistige
Schöpfung darstellt.
Trifft dies hier zu?
Empfehlung
Daten im Sinne von Informationen und Fakten sind
urheberrechtlich nicht geschützt und müssen auch mit
keiner Lizenz versehen werden.
Es wird trotzdem empfohlen die Daten mit der
Public-Domain-Erklärung
CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain
Dedication
zu versehen, um dritten den rechtlichen Status zu
verdeutlichen.
Empfehlung
Gegenstand: Werke
Rechtsvorschrift:
Urheberrechtsgesetz
Daten im Sinne von Informationen und Fakten sind
urheberrechtlich nicht geschützt und müssen auch mit
keiner Lizenz versehen werden. Hier wurden die Daten
aber mit urheberrechtlich geschützen Werken
angereichert.
Es wird empfohlen den Datensatz mit der
Public-Domain-Erklärung
CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain
Dedication
zu versehen.
Der in der CC0 enthaltene Haftungsausschluss ist allerdings
nicht mit dem deutschen Recht kompatibel.
Es steht im Lizenztext aber auch drin, dass wenn eine
Klausel dieser Lizenz nach dem Recht des jeweiligen Staates
rechtlich unwirksam ist, an ihrer Stelle die gesetzlichen
Regelungen gelten soll. Ob dies allerdings in jedem Fall
wirksam ist, ist fraglich.
Kreutzer und Lahmann (2019)
schätzen das Risiko jedoch als marginal ein.
In jedem Falle seid Ihr für Eure geistigen Schöpfungen
aber nach deutschem Recht haftbar. Das Urheberrecht
erlischt erst siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers
(§ 64 UrhG).
Empfehlung
Gegenstand: Optional
Datenbank
Rechtsvorschrift: Optionales
Leistungsschutzrecht, so weit wesentliche Investitionen vorliegen
Es wird empfohlen die Datenbank trotzdem mit der
Public-Domain-Erklärung
CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain
Dedication
zu versehen, um dritten den rechtlichen Status zu
verdeutlichen.
Von einer Berufung auf das optionale
Leistungsschutzrecht sollte im Sinne einer
bestmöglichen Verfügbarkeit der Daten abgesehen
werden.
Wenn sich denn unbedingt auf das
Leistungsschutzrecht berufen werden soll, muss eine
Lizenz verwendet werden, die auch auf diesen Fall
zugeschnitten ist. Hier eignet sich z.B. die
Open Data Commons Open Database License
(ODbL). Lizenzen, die auf das Urheberrecht abzielen, wie
die weit verbreiteten ersten drei Versionen der
Creative Commons By Lizenzen, passen hier nicht.
Unwesentliche Teile der Datenbank können durch
Dritte weiterhin frei genutzt werden. Dabei kann
unwesentlich quantitativ bestimmt werden ( < 50%)
oder qualitativ (erhebliche menschliche, technische
oder finanzielle Investition). Eine systematische
Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche
Wiedergabe von unwesentlichen Teilen der Datenbank
ist ebenfalls nicht rechtens.
Schutz von Datenbanken - Uni Bremen
Die Rechte des Datenbankherstellers erlöschen
fünfzehn Jahre nach der Veröffentlichung der
Datenbank, jedoch bereits fünfzehn Jahre nach der
Herstellung, wenn die Datenbank innerhalb dieser
Frist nicht veröffentlicht worden ist.
§ 87 d UrhG
Empfehlung
Gegenstand:
Datenbankwerk
Rechtsvorschrift:
Urheberrechtsgesetz
Optionales
Leistungsschutzrecht
bezüglich der Datenbank, so weit wesentliche
Investitionen vorliegen
Es wird empfohlen das Datenbankwerk mit der
Public-Domain-Erklärung
CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain
Dedication
zu versehen.
Der in der CC0 enthaltene Haftungsausschluss ist allerdings
nicht mit dem deutschen Recht kompatibel.
Es steht im Lizenztext aber auch drin, dass wenn eine
Klausel dieser Lizenz nach dem Recht des jeweiligen Staates
rechtlich unwirksam ist, an ihrer Stelle die gesetzlichen
Regelungen gelten soll. Ob dies allerdings in jedem Fall
wirksam ist, ist fraglich.
Kreutzer und Lahmann (2019)
schätzen das Risiko jedoch als marginal ein.
In jedem Falle seid Ihr für Eure geistigen Schöpfungen
aber nach deutschem Recht haftbar. Das Urheberrecht
erlischt erst siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers
(§ 64 UrhG).
Von einer Berufung auf das optionale
Leistungsschutzrecht sollte im Sinne einer
bestmöglichen Verfügbarkeit der Daten abgesehen
werden.
Wenn sich denn unbedingt auf das
Leistungsschutzrecht berufen werden soll, muss eine
Lizenz verwendet werden, die auch auf diesen Fall
zugeschnitten ist. Hier eignet sich z.B. die
Open Data Commons Open Database License
(ODbL). Lizenzen, die auf das Urheberrecht abzielen, wie
die weit verbreiteten ersten drei Versionen der
Creative Commons By Lizenzen, passen hier nicht.
Empfehlung
Gegenstand: Werke und
Datenbankwerk
Rechtsvorschrift:
Urheberrechtsgesetz
Optionales
Leistungsschutzrecht
bezüglich der Datenbank, so weit wesentliche
Investitionen vorliegen
Es wird empfohlen, die Daten und das Datenbankwerk
mit der Public-Domain-Erklärung
CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain
Dedication
zu versehen.
Der in der CC0 enthaltene Haftungsausschluss ist allerdings
nicht mit dem deutschen Recht kompatibel.
Es steht im Lizenztext aber auch drin, dass wenn eine
Klausel dieser Lizenz nach dem Recht des jeweiligen Staates
rechtlich unwirksam ist, an ihrer Stelle die gesetzlichen
Regelungen gelten soll. Ob dies allerdings in jedem Fall
wirksam ist, ist fraglich.
Kreutzer und Lahmann (2019)
schätzen das Risiko jedoch als marginal ein.
In jedem Falle seid Ihr für Eure geistigen Schöpfungen
aber nach deutschem Recht haftbar. Das Urheberrecht
erlischt erst siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers
(§ 64 UrhG).
Von einer Berufung auf das optionale
Leistungsschutzrecht sollte im Sinne einer
bestmöglichen Verfügbarkeit der Daten abgesehen
werden.
Wenn sich denn unbedingt auf das
Leistungsschutzrecht berufen werden soll, muss eine
Lizenz verwendet werden, die auch auf diesen Fall
zugeschnitten ist. Hier eignet sich z.B. die
Open Data Commons Open Database License
(ODbL). Lizenzen, die auf das Urheberrecht abzielen, wie
die weit verbreiteten ersten drei Versionen der
Creative Commons By Lizenzen, passen hier nicht.
Empfehlung
Gegenstand: Werke
Rechtsvorschrift:
Urheberrechtsgesetz
Optionales
Leistungsschutzrecht
bezüglich der Datenbank, so weit wesentliche
Investitionen vorliegen
Es wird empfohlen, die Daten mit der
Public-Domain-Erklärung
CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain
Dedication
zu versehen.
Der in der CC0 enthaltene Haftungsausschluss ist allerdings
nicht mit dem deutschen Recht kompatibel.
Es steht im Lizenztext aber auch drin, dass wenn eine
Klausel dieser Lizenz nach dem Recht des jeweiligen Staates
rechtlich unwirksam ist, an ihrer Stelle die gesetzlichen
Regelungen gelten soll. Ob dies allerdings in jedem Fall
wirksam ist, ist fraglich.
Kreutzer und Lahmann (2019)
schätzen das Risiko jedoch als marginal ein.
In jedem Falle seid Ihr für Eure geistigen Schöpfungen
aber nach deutschem Recht haftbar. Das Urheberrecht
erlischt erst siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers
(§ 64 UrhG).
Von einer Berufung auf das optionale
Leistungsschutzrecht sollte im Sinne einer
bestmöglichen Verfügbarkeit der Daten abgesehen
werden.
Wenn sich denn unbedingt auf das
Leistungsschutzrecht berufen werden soll, muss eine
Lizenz verwendet werden, die auch auf diesen Fall
zugeschnitten ist. Hier eignet sich z.B. die
Open Data Commons Open Database License
(ODbL). Lizenzen, die auf das Urheberrecht abzielen, wie
die weit verbreiteten ersten drei Versionen der
Creative Commons By Lizenz, passen hier nicht.
Die Daten sind von
anderen Schutzrechten betroffen
Wenn die Daten anderen Schutzrechten unterliegen, ist im
Einzelfall genau zu prüfen, ob und wie diese Daten der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Es
kann hier leider keine pauschale Empfehlung gegeben
werden.
Weitere Informationen
Es ist in vielen europäischen Ländern (z.B.
Deutschland) nicht möglich auf sein Urheberrecht
ganz zu verzichten und das Werk wie etwa im
angloamerikanischen Raum einfach als Public Domain
zu deklarieren. Deswegen muss ein Umweg über die
Public Domain Erklärung genommen werden, um das Werk
so weit wie möglich in die Gemeinfreiheit zu
entlassen.
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